Gruppe Gefahrguttransporte des Paul Scherrer Instituts

Zum und vom Paul Scherrer Institut PSI werden die unterschiedlichsten Güter befördert, die für verschiedenste wissenschaftliche Zwecke benötigt werden.
Dazu gehören auch Güter mit gefährlichen Eigenschaften, die nach den einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften als Gefahrgut eingestuft sind.
Was ist Gefahrgut?
Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von welchen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.
Der Transport von Gefahrgütern ist nur unter Einhaltung der verkehrsträgerspezifischen Vorschriften zugelassen.

Die wichtigsten Vorschriften sind:

Aufgrund dieser Vorschriften werden Gefahrgüter in Gefahrgutklassen eingestuft, welche detaillierte Vorgaben bezüglich Verpackung, Kennzeichnung, Handhabung und Transport enthalten.
Gefahrzettel Gefahrgutklasse Beschreibung der Gefahrgutklasse
dgr-n-lbl c1explosive11-a.jpg dgr-n-lbl c1explosive14-a.jpg dgr-n-lbl c1explosive15-a.jpg dgr-n-lbl c1explosive16-a.jpg Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
dgr-n-lbl c2gases21-a.jpg dgr-n-lbl c2gases22-a.jpg dgr-n-lbl c2gases23-a.jpg Klasse 2 Entzündbare Gase
Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Giftige Gase
dgr-n-lbl c3fliquid-a.jpg Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
dgr-n-lbl c4fsolid41-a.jpg Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
dgr-n-lbl c4sponcomb42-a.jpg Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
dgr-n-lbl c4fgases43-a.jpg Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
dgr-n-lbl c5oxidizing51-a.jpg Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
dgr-n-lbl c5operoxide52 07-a.jpg Klasse 5.2 Organische Peroxide
dgr-n-lbl c6toxic61-a.jpg Klasse 6.1 Giftige Stoffe
dgr-n-lbl c6infectious62-a.jpg Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
dgr-n-lbl cat1white-a.jpg dgr-n-lbl cat2yellow-a.jpg dgr-n-lbl cat3yellow-a.jpg dgr-n-lbl fissile-a.jpg Klasse 7 Radioaktive Stoffe
dgr-n-lbl c8corrosive-a.jpg Klasse 8 Ätzende Stoffe
dgr-n-lbl c9misc-a.jpg Nr09A-384.jpg Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Zusätzlich zu den Gefahrgutklassen erfolgt die Zuordnung der Gefahrgüter in eine vierstellige UN-Nummer gemäss den UN Modellvorschriften (UN Model Regulations).
Eine praktische Liste der UN-Nummern ist in Wikipedia ersichtlich.
Auskünfte und Schnellinformationen zu gefährlichen Gütern erhalten Sie in der Datenbank Gefahrgut der BAM.

Für die Durchführung von Gefahrguttransporten sind verschiedene Qualifikationen nachzuweisen.

Im Qualitäts Management System der Abteilung ASI sind unsere Prozesse definiert.

Die qualifizierte Fachstelle für Gefahrguttransporte
  • berät das PSI in allen Fragen zur Gefahrgutbeförderung,
  • beurteilt die Voraussetzungen und Machbarkeit,
  • prüft und kontrolliert die Durchführung,
um die geforderten Sicherheitsvorschriften zu erfüllen.

Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV, SR 741.622) ist unser Gruppe angegliedert.

Unsere Hauptkompetenz ist der fachliche Support für die Beförderung von radioaktiven Stoffen in allen Belangen.

Die Strahlenschutz- und Sicherheitsanforderungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe beruhen weltweit auf den Transportvorschriften der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO), siehe IAEA.org - International Atomic Energy Agency - Nuclear Sefety & Security - Radiation, Transport Safety.

Die erforderlichen anerkannten Ausbildungen für die Beförderung von radioaktiven Stoffen werden beim PSI Bildungszentrum angeboten.

Gefahrguttransporte
Ulrich Zimmermann

Telefon: +41 56 310 4262
Telefax: +41 56 310 2309
E-Mail: gefahrguttransporte@psi.ch