Gruppe Gefahrguttransporte des Paul Scherrer Instituts

Zum und vom Paul Scherrer Institut PSI werden die unterschiedlichsten Güter befördert, die für verschiedenste wissenschaftliche Zwecke benötigt werden. 
Dazu gehören auch Güter mit gefährlichen Eigenschaften, die nach den einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften als Gefahrgut eingestuft sind.

Was ist Gefahrgut? 

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von welchen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.


Aufgrund dieser Vorschriften werden Gefahrgüter in Gefahrgutklassen eingestuft, welche detaillierte Vorgaben bezüglich Verpackung, Kennzeichnung, Handhabung und Transport enthalten.

Gefahrzettel

Gefahrgutklasse

Beschreibung der Gefahrgutklasse

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Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

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Klasse 2

Entzündbare Gase 
Nicht entzündbare, nicht giftige Gase 
Giftige Gase

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Klasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe

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Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

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Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe

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Klasse 4.3

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

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Klasse 5.1

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

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Klasse 5.2

Organische Peroxide

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Klasse 6.1

Giftige Stoffe

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Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

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Klasse 7

Radioaktive Stoffe

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Klasse 8

Ätzende Stoffe

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Klasse 9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände


Zusätzlich zu den Gefahrgutklassen erfolgt die Zuordnung der Gefahrgüter in eine vierstellige UN-Nummer gemäss den UN Modellvorschriften (UN Model Regulations)
Eine praktische Liste der UN-Nummern ist in Wikipedia ersichtlich.
Auskünfte und Schnellinformationen zu gefährlichen Gütern erhalten Sie in der Datenbank Gefahrgut der BAM. 

Für die Durchführung von Gefahrguttransporten sind verschiedene Qualifikationen nachzuweisen. 

Im Qualitäts Management System der Abteilung ASI sind unsere Prozesse definiert. 

Die qualifizierte Fachstelle für Gefahrguttransporte

  • berät das PSI in allen Fragen zur Gefahrgutbeförderung,
  • beurteilt die Voraussetzungen und Machbarkeit,
  • prüft und kontrolliert die Durchführung,

um die geforderten Sicherheitsvorschriften zu erfüllen. 

Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV, SR 741.622) ist unser Gruppe angegliedert. 

Unsere Hauptkompetenz ist der fachliche Support für die Beförderung von radioaktiven Stoffen in allen Belangen. 

Die Strahlenschutz- und Sicherheitsanforderungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe beruhen weltweit auf den Transportvorschriften der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO), siehe IAEA.org - International Atomic Energy Agency - Nuclear Sefety & Security - Radiation, Transport Safety

Die erforderlichen anerkannten Ausbildungen für die Beförderung von radioaktiven Stoffen werden beim PSI Bildungszentrum angeboten.

Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) als Inspektionsstelle (SIS 0034) für die Gewährleistung des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Gefährdung durch ionisierende Strahlung: Prüfen von Strahlenschutzmessgeräten und Strahlenüberwachung sowie Beurteilung radioaktiver Abfälle und Abfallbehälter.

Geltungsbereich der SIS 0034
Urkunde der Akkreditierung der SIS 0034

Unparteilichkeitserklärung der Abteilung Strahlenschutz und Sicherheit

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Gefahrguttransporte
Ulrich Zimmermann

+41 56 310 4262
gefahrguttransporte@psi.ch