Ombudspersonen

Die aufgeführten Personen der vier Forschungsinstitutionen stehen institutsübergreifend allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forschungsanstalten für Fragen bei vermuteter Verletzung der Richtlinien „Integrität in der Forschung“ zur Verfügung. Die Richtlinien betreffen Planung und Durchführung von Forschungsarbeiten, die Veröffentlichung von Forschungsresultaten z.B. Autorenschaft sowie Begutachtungstätigkeiten. Die Ombudspersonen sind in ihrer Funktion weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.