FAQs zum Projekt BALDER

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Projekt BALDER

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um unser Projekt.

Nein, der Neubau eines Kernkraftwerks in der Schweiz ist gemäss Kernenergiegesetz (KEG) Art. 12a verboten.

Das PSI plant zusammen mit seinem Kooperationspartner, dem dänischen Unternehmen Copenhagen Atomics, den Bau einer nuklearen Versuchsanlage. Ziel ist es, das von Copenhagen Atomics entwickelte Reaktorkonzept zu überprüfen sowie wissenschaftliche Fragen zu Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekten zu beantworten.

Dazu wird ein Nuklearexperiment ans PSI geliefert. Nach Abschluss der Tests wird die Anlage an Copenhagen Atomics zurückgegeben und verlässt die Schweiz wieder.

In den kommenden Jahren wollen die beiden Kooperationspartner gemeinsam die neueste Generation von Flüssigsalzreaktoren erforschen. 

Diese Art von Kernreaktor wird auch Salzschmelzenreaktor genannt. Dabei dient eine Salzschmelze mit Uranfluorid als Brennstoff. 

Ziel des Experiments am PSI ist es, die Technologie zu validieren; es soll wertvolle Erfahrungen für die Planung, den Bau, die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung der neuen Technik liefern und zudem eine Reihe von Forschungsfragen zu Reaktorphysik, Thermohydraulik und Materialverhalten beantworten.

Der Projektname BALDER wurde der Prosa-Edda entnommen. Balder ist dort ein Sohn des Odin und der Frigg und gilt als germanischer Gott der Sonne. Balder gilt als der friedlichste und reinste der asischen Götter. Die gesamte Schöpfung bewundert seine leuchtende Schönheit sowie seine Barmherzigkeit und Weisheit.

Projektname BALDER steht als Akronym für "Bereitstellung der Auslegungs- und Lizensierungs-Dokumente für das Erste MS-Reaktor-Experiment". So genannt, weil im Projekt ein Salzschmelzenreaktor untersucht wird (engl. Molten Salt Reactor = MS Reactor).

Bei dem Experiment handelt es sich um eine 1:1-Demonstrationsanlage des Reaktordesigns von Copenhagen Atomics, jedoch mit hundertfach geringerer Leistung und einer maximalen Betriebsdauer von 30 Tagen. 

Bei der von Copenhagen Atomics entwickelten Reaktortechnik handelt es sich nicht nur um den Flüssigsalzreaktor selbst, sondern auch um eine modulare Technik, die es ermöglicht, den Reaktor in einem Schiffscontainer zu bauen und zu transportieren. 

Dadurch wird die Technologie mobil und nicht mehr fest an einem Ort installiert. Für die stufenweise Prüfung planen Copenhagen Atomics und das PSI den Bau einer nuklearen Testeinrichtung, in der das Experiments installiert werden soll; die Gesamtanlage soll im Experiment zeigen, dass sie die Kriterien einer Kernanlage mit geringem Gefährdungspotenzial erfüllt. Nach Abschluss der Tests ist der Rücktransport des gesamten Experiments vorgesehen.

Fernziel ist es, ein Verfahren zu entwickeln, das Energie erzeugt und dabei den Brennstoff nachhaltig nutzt. 

Im geplanten Experiment am PSI untersuchen Forschende beispielsweise, ob sich die verwendeten Materialien so verhalten, wie es vorhergesagt ist. Dabei lassen sich Veränderungen feststellen und die Materialien entsprechend optimieren. 

Von Interesse ist auch das Verhalten des Reaktors und des Brennstoffs an sich, etwa welche Spaltprodukte sich in welcher Menge bilden. Dafür wird der Flüssigsalzreaktor bei einem hundertsten der nominellen Leistung gefahren. 

Selbst bei dieser geringen Leistung können bereits wichtige wissenschaftliche Schlussfolgerungen zum Verhalten der Anlage unter betrieblichen und Störfallbedingungen gezogen werden, die für den Sicherheitsnachweis wesentlich sind. 

Kernanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial sind gemäss Kernenergieverordnung (KEV) Art. 22 Abs. 1 Kernanlagen, «bei denen die Häufigkeit aller Störfälle [...] mit einer resultierenden Dosis von mehr als 1 Millisievert (mSv) für Personen der Bevölkerung höchstens 10-6 pro Jahr beträgt». 

Zum Vergleich: Die durchschnittliche natürliche Strahlenexposition pro Person beträgt für die Schweizer Bevölkerung rund 5 mSv pro Jahr. Bei einem Retour-Überseeflug ist man einer zusätzlichen Strahlendosis von rund 0,1 mSv ausgesetzt. 

Die Häufigkeit von 10-6 pro Jahr bedeutet, dass rein statistisch maximal ein Störfall in einer Million Jahre auftritt. Während des normalen Betriebs, sprich des Experiments wird keinerlei erhöhte Strahlenbelastung für die Umwelt und die Bevölkerung entstehen.

Da es sich bei den von Copenhagen Atomics geplanten Experimenten um solche mit geringem Gefährdungspotenzial handelt, bedarf die dafür neu geplante nukleare Versuchsanlage keiner Rahmenbewilligung des Bundesrates nach Art. 12 Abs. 3 des Kernenergiegesetzes (KEG). Es genügen eine Bau- und eine Betriebsbewilligung.

Die Baubewilligung für die Anlage obliegt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Art. 15 KEG). 

Zuständig für die sicherheitstechnische Prüfung der eingereichten Unterlagen ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI. Das ENSI nimmt auch die nukleare Aufsicht der PSI-Kernanlagen wahr.

Selbstverständlich. 

Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der geplante Versuch in der kerntechnischen Versuchsanlage sicher ist und die gesamte Anlage einer Anlage mit geringem Gefährdungspotenzial entspricht. 

Andernfalls wird die Genehmigungsbehörde keine Genehmigung erteilen.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI legt den Genehmigungsprozess unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen mit neuen Technologien wie Flüssigsalzreaktoren im Vergleich zu konventionellen Kernreaktoren fest. Gegebenenfalls werden externe Gutachterinnen und Gutachter hinzugezogen und beauftragt, oder es erfolgt ein Austausch mit internationalen Behörden sowie Expertinnen und Experten. 

Da die Technik von konventionell betriebenen Reaktoren abweicht, werden einige der bekannten Risiken bereits durch die Auslegung eliminiert. 

Dafür werden neue potenzielle Risiken definiert und dafür Sicherheitsmassnahmen getroffen. Diese werden im Sicherheitsbericht, den das PSI mit der Unterstützung von Copenhagen Atomics anfertigt, detailliert beschrieben.

Das Kernenergiegesetz (KEG) und die Kernenergieverordnung (KEV) sowie weitere Gesetze und Verordnungen legen den Bewilligungsprozess für alle Kernanlagen fest. 

Für andere Kernanlagen (als Kernkraftwerke) bestehen bereits Richtlinien des ENSI. Das ENSI hat zudem die Möglichkeit, internationale Normen und Richtlinien anzuwenden.

Die Entscheidung darüber, ob solch eine spezifische Richtlinie sinnvoll oder notwendig ist, obliegt dem Gesetzgeber.

Nach Art. 12 Abs. 3 des Kernenergiegesetzes (KEG) ist für Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial keine Rahmenbewilligung des Bundesrates erforderlich. 

Dies bedeutet in der Regel, dass auch keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung wie bei grösseren oder risikoreicheren Projekten notwendig ist. Allerdings bestehen umfangreiche Einsprachemöglichkeiten, bevor eine Bewilligung erteilt wird. 

In der Schweiz regeln mehrere gesetzliche Bestimmungen – etwa das Kernenergiegesetz und das Umweltschutzgesetz – das Einsichts- und Anhörungsverfahren im Rahmen von Bewilligungsverfahren, auch für Anlagen mit geringem Gefährdungspotential. 

Aus Gründen der gesellschaftlichen Verantwortung und der Transparenz bezieht das PSI die Öffentlichkeit informell mit ein und informiert auch über den Fortschritt der Genehmigungsverfahren, zum Beispiel durch Medienmitteilungen und regelmässige Updates auf der PSI-Webseite. 

Auch wenn für eine Anlage mit geringem Gefährdungspotenzial keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das PSI eine Kontaktstelle für die Öffentlichkeit einrichten, über die Rückmeldungen abgegeben werden können. 

Das PSI wird in regelmässigen Abständen Informationsveranstaltungen abhalten, bei denen die Öffentlichkeit Fragen stellen und Anregungen geben kann.

Die Zusammenarbeit zwischen Copenhagen Atomics und dem PSI basiert darauf, dass beide Partner hohe Expertise bei Flüssigsalzreaktoren mitbringen, allerdings auf unterschiedlichen Gebieten. 

Copenhagen Atomics ist Experte für Pumpen und Komponenten für Salzschmelzen und für das Herstellen hochreiner Salze. Das PSI verfügt über international anerkanntes hohes Knowhow bei der wissenschaftlichen Bearbeitung dieser Technologie. Zudem bringt es grosse Kompetenz im Bau von Grossanlagen mit, bei der Lizenzierung und im sicheren Betrieb von Kernanlagen. 

Das PSI errichtet im Rahmen der Partnerschaft ein zusätzliches Gebäude (nukleare Testeinrichtung), in dem das Experiment von Copenhagen Atomics unter strengsten Sicherheitsmassnahmen durchgeführt wird. 

Das PSI ist verantwortlich für die Lizenzierung und die Gewährleistung der Sicherheit des Experiments, Copenhagen Atomics für die Finanzierung und Lieferung der technischen Komponenten des Experiments.

Sowohl das PSI als Forschungsinstitut als auch die Schweizer Aufsichtsbehörde (ENSI) geniessen eine extrem hohe internationale Reputation in der Erforschung bzw. der Aufsicht und Genehmigung von Kernanlagen. 

Kosten für Genehmigung, Bau, Inbetriebsetzung und Durchführung des Reaktorexperiments werden vollumfänglich von Copenhagen Atomics getragen. 

Somit werden keine Schweizer Steuergelder für den Bau der nuklearen Testeinrichtung verwendet.

Derzeit geplant sind etwa vier Jahre. Meilensteine sind die folgenden:

  1. Einreichen einer kombinierten Bau- und Betriebsbewilligung für eine nukleare Testeinrichtung gemäss Kernenergiegesetz Art. 20 Abs 2
  2. Erteilen der kombinierten Bau- und Betriebsbewilligung 
  3. Bau- und Inbetriebnahme der nuklearen Testeinrichtung
  4. Anlieferung des Experiments
  5. Kalttests des Experiments (Funktionstests ohne Brennstoff und Moderator)
  6. Warmtests des Experiments (Funktionstests mit Brennstoff und Moderator)
  7. Kritikalität bei Nullleistung (selbsterhaltendes Kettenreaktion ohne nennenswerte thermische Leistung)
  8. Schrittweise Erhöhung der Leistung bis zur gesetzten Grenze des Sicherheitsberichts
  9. Rückbau des Experiments
  10. Abtransport des Experiments aus der Schweiz.
     

In Dänemark gibt es keinen gesetzlichen Rahmen für den Betrieb kerntechnischer Anlagen, sprich auch keine zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, die den Bau und Betrieb einer solchen Testanlage unabhängig prüfen und genehmigen könnte.

Dies ist ein Ziel, das grundsätzlich verfolgt wird. 

Es hängt jedoch stark von den politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz und natürlich auch vom Erfolg des Experiments ab. 

Für die aktuell anstehenden Aufgaben werden zunächst Wissenschaftler und Technikerinnen mit zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen eingestellt und soweit möglich Aufträge an Unterauftragnehmer in der Region vergeben.  

Das PSI Center for Nuclear Engineering and Sciences (NES) sowie Copenhagen Atomics selbst sind durch zahlreiche Forschungsarbeiten und Kooperationen mit der weltweiten Forschungsgemeinschaft zu Flüssigsalzreaktoren verknüpft. 

Es findet ein reger Informations- und Wissensaustausch statt. So war das PSI Partner in vielen EU-finanzierten Forschungsprojekten zur Salzschmelzetechnologie.

Generell sind in der Schweiz internationale Sicherheits- und Umweltstandards wichtige Orientierungspunkte bei der Genehmigung von Kernanlagen. 

Die Bewilligungen werden zwar von nationalen Behörden wie dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI erteilt, berücksichtigen aber internationale Standards, etwa der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) oder der Nuclear Energy Agency (NEA). Diese Standards tragen dazu bei, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und international bewährte Praktiken zu integrieren. 

Bei einer Anlage mit geringem Gefährdungspotenzial spielen diese Standards eine untergeordnete Rolle, können aber dennoch in die Sicherheitsbewertungen einfließen.

Der IAEA-Generaldirektor Rafael Grossi ermutigte die Schweiz bei der Generalversammlung des Schweizerischen Nuklearforums 2024, das enorme Schweizer Wissen zu und die Erfahrung mit nuklearen Anlagen in die Nutzung der Kernenergie einzubringen. 

Die IAEA setzt sich für ein einheitliches risikobasiertes Vorgehen nationaler Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ein: Anlagen mit erwiesenermassen geringem Risiko sollen einer weniger aufwendigen Aufsicht bedürfen.

Die Schweiz ist Mitglied des Atomwaffensperrvertrags und verpflichtet sich damit zum Verbot der Verbreitung von Kernwaffen. 

Das Bundesamt für Energie (BfE) führt gemeinsam mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) regelmässig Inspektionen in allen Schweizer Kernanlagen durch; dabei werden die nuklearen Brennstoffinventare überprüft. 

So wird sichergestellt, dass keine Abfallstoffe aus dem Brennstoffkreislauf abgezweigt werden, die sich zur Herstellung von Kernwaffen eignen würden. Solche Inspektionen finden auch regelmässig am PSI statt.

Der Betreiber, also das PSI, überwacht den Betrieb laufend und erstattet Bericht an das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI. 

Dieses überwacht das Einhalten der Genehmigungsauflagen bei nuklearen Anlagen. Es führt regelmässige Inspektionen durch, prüft die Berichte und stellt sicher, dass alle sicherheitstechnischen und betrieblichen Anforderungen erfüllt werden.

Bei Verstössen gegen die Genehmigungsauflagen ergreift das ENSI Massnahmen, die je nach Schwere des Verstosses von einer schriftlichen Verwarnung über Betriebsauflagen bis zur vorübergehenden Stilllegung der Anlage reichen können.

In der aktuellen Phase der Erstellung der Genehmigungsunterlagen muss sichergestellt werden, dass es sich bei der geplanten Anlage um eine Kernanlage mit geringem Gefährdungspotenzial handelt.

Das damit verbundene Risiko für die Bevölkerung ist bereits gesetzlich definiert und begrenzt. Das Gefährdungspotenzial wird dabei voraussichtlich wesentlich unter dem der bereits bestehenden Kernanlagen im Bereich des PSI liegen.

Das heisst die bereits getroffenen bzw. geplanten Notfallmassnahmen des PSI für Zwischenfälle in den bestehenden Kernanlagen decken bereits heute ebenfalls die geplante Nukleare Testeinrichtung ab.

Durch die Einstufung als Anlage mit geringem Gefährdungspotenzial wird ein hohes Schutzniveau gegen Störfälle sowohl internen als auch externen Ursprungs gewährleistet. 

Für eine Anlage mit geringem Gefährdungspotenzial heisst dies übersetzt, dass selbst bei sehr unwahrscheinlichen Zwischenfällen (Wahrscheinlichkeit bis 10-6) innerhalb und ausserhalb der Anlage die resultierende Strahlenexposition der Bevölkerung unterhalb der natürlichen Strahlenbelastung bleibt (< 1 mSv).

 

Ja, das PSI prüft die Angaben von Copenhagen Atomics zunächst intern durch Fachgremien sowie externe Expertinnen und Experten. 

Die Aufsichtsbehörde ENSI wird gegebenenfalls zusätzliche Gutachten einholen.

Das Bewilligungsverfahren für nukleare Anlagen umfasst einen ausführlichen Sicherheitsbericht, Risikoanalysen, Strahlenschutzbewertungen sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. 

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft Sicherheitsberichte, Risikoanalysen und Notfallpläne auf ihre Vollständigkeit und Wirksamkeit. Zusätzlich werden Simulationen, technische Tests und Inspektionen durchgeführt.

Notfallpläne und mögliche Störfallszenarien werden geprüft, um die Sicherheit und Integrität der Anlage und den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. 

In der Schweiz ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch für Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial gesetzlich vorgeschrieben. 

Der Antragsteller hat Nachweise zu erbringen zur erwarteten Strahlenexposition, den Abfallwegen, Emissionen und anderem.

Technische Sicherheitsmassnahmen schützen die Umwelt; gleichzeitig sorgen kontinuierliche Messungen für eine strenge radiologische Überwachung. 

Diese erfolgt im Rahmen der bereits üblichen und seit Jahrzehnten bewährten radiologischen Überwachungsanlagen des PSI.

Da es sich bei dem geplanten Projekt um ein Experiment handelt, entsteht im rechtlichen Sinne noch kein Abfall. 

Alle Materialien, sowohl der Brennstoff als auch der Container, sind für den Eigentümer Copenhagen Atomics weiterhin von Interesse und werden weiterverwendet oder materialtechnisch untersucht. 

Es ist daher vorgesehen, dass das gesamte Experiment die Schweiz wieder verlässt. 

Als radiologische Abfälle verbleiben somit nur die Betriebsabfälle aus der Strahlungsüberwachung. Diese werden wie die übrigen Betriebsabfälle der Kernanlagen des PSI behandelt und den bekannten Entsorgungspfaden zugeführt.

Ja, Kernenergie ist grundsätzlich CO2-arm und dies gilt selbstverständlich auch für Salzschmelzereaktoren.

Bisher gibt es zu den Gestehungskosten von mit Flüssigsalzreaktoren erzeugter Energie keine belastbaren Zahlen.

Flüssigsalzreaktoren haben aber das Potenzial, wettbewerbsfähig zu sein, insbesondere aufgrund ihrer Effizienz, Sicherheit und niedrigen Brennstoffkosten. 

Sie könnten fossile Brennstoffe ersetzen und als alternative Technologie im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien dienen. 

Die genaue Positionierung im Vergleich zu den bestehenden Möglichkeiten der Energieerzeugung hängt auch von technischen Fortschritten und politischen Rahmenbedingungen ab und ist stets standortabhängig. 

Da die Kosten vollständig von Copenhagen Atomics getragen werden, können wir keine Angaben zu den Gesamtkosten oder der Wirtschaftlichkeit machen.

Ja, Copenhagen Atomics wird für verschiedene Szenarien Versicherungen nachweisen müssen.

Wenn das Experiment erfolgreich verläuft, liegt der kommerzielle Nutzen bei Copenhagen Atomics. 

Das Projekt wird aber auch einzigartige Forschungsergebnisse und eine neue Infrastruktur (Nukleare Testeinrichtung) liefern, von denen das PSI und die internationale Nuklearforschungsgemeinschaft erheblich profitieren werden.

Soweit kein Patentschutz besteht, werden die Forschungsergebnisse international zur Verfügung gestellt.

Ja, in verschiedenen Ländern gibt es Forschungsprojekte Reaktoren der Vierten Generation, zu denen auch die Flüssigsalzreaktoren gehören. 

Vergleichbare Projekte gibt es vor allem in den USA und in China.

Mit diesem Projekt kann das PSI erstmals einen Flüssigsalzreaktor mit dem bislang erworbenen Wissen realisieren und auf seine Eignung und Sicherheit testen. 

Copenhagen Atomics finanziert den Bau der nuklearen Testeinrichtung am PSI.  
Mit dieser Anlage lassen sich im Nachgang weitere wertvolle Untersuchungen am PSI durchführen, die demnach ohne dieses Projekt nicht realisierbar wären. 

Darüber hinaus findet auf Antrag des Bundesamts für Energie gemäß Artikel 74a des Kernenergiegesetzes während des Projekts ein Technologiemonitoring statt, wobei die Sicherheit und Nachhaltigkeit fortgeschrittener Reaktorkonzepte überprüft und bewertet werden.

Das Projekt hilft zudem dabei, die nächste Generation von Radiochemiker*innen, Nuklearwissenschaftler*innen und -ingenieur*innen auszubilden, wofür das PSI Zentrum für Nukleare Technologien und Wissenschaften den Auftrag hat. 

Die Schweizer Aufsichtsbehörden wiederum haben mit diesem Projekt die Möglichkeit, sich intensiv in fortgeschrittene Reaktortechnologien einzuarbeiten und international Sicherheitsstandards im diesem Bereich zu setzen.