Im Jahr 2005 wurde ein Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebsgenehmigung (nach neuem Kernenergiegesetz) an die Aufsichtsbehörde ENSI gerichtet.
In den folgenden Jahren wurden der Sicherheitsbericht, die Betriebsdokumentation und die Infrastruktur des Hotlabors aktualisiert und an die neuen und sich rasch weiterentwickelnden Richtlinien angepasst. Die Aufsichtsbehörde (ENSI) beantragte 2017 die Ausstellung einer neuen Betriebsbewilligung für das Hotlabor beim Bundesamt für Energie (BFE), der Genehmigungsbehörde.
Am 21. Februar 2019 erteilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die neue Betriebsbewilligung für die Anlage PSI Hotlabor