Die Wunschtermine können je nach Auslastung des Eich- und Kalibrierlabors nicht mehr verfügbar sein. Bitte melden Sie Ihre Geräte rechtzeitig zur Prüfung an.
WICHTIG! Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD hat am 28. November 2024 entschieden, die Gebühren im Messwesen an die Teuerung anzupassen. Die Eichgebührenverordnung wurde entsprechend revidiert. Die neuen Gebühren gelten vom 1. Januar 2025 an wie folgt:
- 173 CHF für Dosisleistungsmessgeräte mit bis zu 10 Messpunkten und Oberflächenkontaminationsmessgeräte für bis zu 4 Nukliden
- 347 CHF für Dosisleistungsmessgeräte für die Umgebungsüberwachung, Standardionisationskammern, Geräten mit mehreren Detektoren oder für mehrere Strahlenqualitäten.
- 347 CHF für Oberflächenkontaminationsmessgeräte für mehr als 4 Nuklide
Das Eich- und Kalibrierlabor hat zudem eine Pauschalgebühr von 50 CHF für den Postversand von Messgeräten eingeführt, die ebenfalls ab 1.1.2025 gilt.
Die Kosten für Kalibrierungen und Bestrahlungen bleiben unverändert.