Unabhängigkeitserklärung Abteilung Strahlenschutz und Sicherheit
Die Abteilung Strahlenschutz und Sicherheit verpflichtet sich zur Objektivität, Unabhängigkeit und Neutralität bei der Durchführung ihrer Inspektionen, Prüfungen und Kalibrationen/Eichungen. Sie stellt ihre Dienstleistungen allen interessierten Kunden unter gleichen Bedingungen auf der Grundlage von dokumentierten Verfahren und definierten Kostensätzen zur Verfügung.
Die Leitung und Mitarbeitenden der Abteilung sind frei von kommerziellen, finanziellen und jeglichen anderen Einflüssen, die Auswirkungen auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität der Inspektionen, Prüfergebnisse sowie Eichungen/Kalibrierungen haben könnten.
Grundlagen für die satzungsgemässen Dienstleistungen sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen und eine ausführliche, rückführbare Dokumentation im Qualitätsmanagementsystem der Abteilung Strahlenschutz und Sicherheit.
Die Entscheidungen der zur Abteilung gehörenden Gruppen und Sektionen beruhen auf objektiven Nachweisen, die nicht durch andere Interessen oder Dritte beeinflusst werden können. Die Behandlung von Beschwerden bezüglich der Durchführung der Dienstleistungen erfolgt nach einem im Qualitätsmanagementsystem festgelegten Prozess.
Dr. Veronika Heber
Qualitätsmanagement-Beauftragte der Abteilung Strahlenschutz und Sicherheit