Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Bei der Geburt eines Kindes erhält die gebärende Person 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bei voller Lohnfortzahlung. Die Hälfte davon kann nach Absprache in Form einer selbst gewählten Reduktion des Beschäftigungsgrades bezogen werden. Arbeiten auch Partner*innen im ETH-Bereich, so können die Eltern diese Arbeitsaussetzung nach eigenem Ermessen aufteilen.
Zur Aufnahme von Kindern bis zum sechsten Altersjahr und von Kindern mit Behinderung zur späteren Adoption besteht Anspruch auf Arbeitsaussetzung bei voller Lohnfortzahlung während zweier Monate.
Vätern stehen nach der Geburt des Kindes zwanzig Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub zu. Partner*innen der gebärenden Person steht der Vaterschaftsurlaub seit der Annahme der «Ehe für alle» ab 1. Juli 2022 auch zu.
Kinder- und Ausbildungszulage
Das PSI zahlt grosszügige Kinder- und Ausbildungszulagen. Sie erhalten jährlich:
- CHF 4605.60.– für das 1. Kind
- CHF 2940.55.– für jedes weitere Kind bis zum 16. Altersjahr
- CHF 3310.80.– für jedes weitere Kind ab dem 16. Altersjahr in Ausbildung
Bei einem Beschäftigungsgrad unter 50 % richtet sich die Höhe der Zulage nach dem Schweizerischen Familienzulagengesetz.
Kontakt
Komitee für Chancengleichheit
chancengleichheit@psi.ch
(Hinweis: E-Mails an diese Adresse erreichen alle Mitglieder des Komitees)