Das Paul Scherrer Institut ist sich der grossen Verantwortung bewusst, die mit jeder tierexperimentellen Forschung einhergeht. Sie fördert und fordert bei Forschenden und Tierpflegenden einen respektvollen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Umgang mit den Tieren.
Alternativmethoden kommen – soweit sie existieren – am PSI konsequent und ohne Vorbehalte zum Einsatz.
Unter «Tierversuch» wird allgemein jede Handlung mit einem lebenden Tier verstanden, die dem Erkenntnisgewinn dient. Tierversuche werden in der Forschung hauptsächlich in drei Bereichen eingesetzt: Grundlagenforschung, vorklinische Forschung und vorklinische Tests. Sie ermöglichen also neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, tragen zur Entwicklung neuer Therapien bei und werden zur Wirksamkeits- und Sicherheitsprüfung von Arzneimitteln und Impfungen eingesetzt. So wäre es beispielsweise ohne Tierversuche nicht möglich gewesen, eine Insulin-Therapie zu entwickeln, die bis heute tagtäglich Diabetes-Patienten das Leben rettet. Wo immer möglich müssen Alternativmethoden eingesetzt werden. Dies wird am PSI zum Beispiel durch die Verwendung von Zellkulturen zur Testung der Radiopharmaka umgesetzt.. Für die Untersuchungen von Ganzkörpersysteme (z.B. Bioverteilung neu entwickelter Radiopharmaka z.B. (Promises of cyclotron-produced 44Sc) sind Tierversuche unerlässlich.
Auch 94 von 106 Nobelpreisen, die im Bereich Medizin und Physiologie vergeben wurden, würdigen Erkenntnisse, die nur mit Hilfe von Tierversuchen möglich gemacht wurden. Bericht: Zu Besuch bei den Versuchstieren
Auch am PSI gab es wissenschaftliche Durchbrüche, die ohne Tierversuche nicht möglich gewesen wären, z.B. haben Forschende am Paul Scherrer Institut PSI einen Weg gefunden, eine Form von Schilddrüsenkrebs in Zukunft wirksamer und mit weniger Nebenwirkungen zu behandeln. Bericht: Schilddrüsenkrebs gezielter bekämpfen
Ein erste Einsatz eines am PSI entwickelten Folat-Rezeptor-PET-Tracers wurde an Pateinten mit nicht-kleinzelligen Lungenkarzinomen erfolgreich getestet. Bericht: Radiation dosimetry of 18F-AzaFol: A first in-human use of a folate receptor PET tracer
Die Schweiz ist weltweit eines der Länder mit den höchsten Standards, wenn es um das Tierwohl im allgemeinen und die Zulassung von Tierversuchen im Besonderen geht. Nur wenn die Tierversuchskommission überzeugt ist, dass der Erkenntnisgewinn der beantragten Studie die Belastung der Tiere überwiegt, empfiehlt sie dem Kantonalen Veterinäramt die Annahme des Gesuchs, siehe dazu: Bericht Veterinäramt: Tierversuche
Bewilligungsverfahren und gesetzlicher Rahmen
In der Schweiz sind sämtliche Tierversuche bewilligungspflichtig. In den Kantonen Aargau-Basel Landschaften und Basel-Stadt werden die Gesuche durch die gemeinsame Tierversuchskommission eingehend geprüft. Dieser Kommission gehören u.a. Vertreter der Tierschutzorganisationen, Forschungseinrichtungen sowie der Industrie an. Die Kommission nimmt bei jedem einzelnen Gesuch – stellvertretend für die gesamte Gesellschaft – eine sorgfältige Güterabwägung vor, bei der die ethischen Aspekte berücksichtigt werden. Die Tierversuchskommission beurteilt auch, ob das 3R-Prinzip (Replace = Ersetzen des Tierversuchs durch eine tierversuchsfreie Studie, Reduce = Reduktion der Anzahl Tiere auf das absolute Minimum, Refine = Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation) eingehalten wird.
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