Ein respektvoller Umgang bedeutet ein Umgang frei von Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Bedrohung, Gewalt und missbräuchlicher Machtausübung. Handlungen und Äusserungen, die in diese Kategorien fallen, wollen wir vorbeugen und sie, wenn sie doch auftreten, sanktionieren und sie professionell, umsichtig und effektiv beenden.
Diskriminierung
Als Diskriminierung gilt namentlich jede Äusserung oder Handlung, die eine Person aufgrund ihrer Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung ohne sachlichen Grund benachteiligt, ungleich behandelt oder in ihrem Wert herabsetzt.
Belästigung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine unerwünschte Verhaltensweise sexueller Natur, die von der betroffenen Person als beleidigend und unangenehm empfunden wird. Als diskriminierend wird in Art. 4 des Gleichstellungsgesetzes jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit verstanden, welches die Würde von Personen beeinträchtigt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt das Persönlichkeitsrecht sowie die psychische und physische Integrität der betroffenen Person. Sexuelle Belästigung richtet sich nicht immer gegen eine Person, sie kann sich auch gegen eine ganze Gruppe richten. Mögliche/typische Ausdrucksformen sexueller Belästigung:
- Anzügliche und peinliche Bemerkungen
- Bemerkungen über körperliche Vorzüge oder Schwächen
- Aufdringliche und taxierende Blicke
- Sexistische Bemerkungen und Witze
- Vorzeigen, aufhängen oder auflegen von sexistischem Material
- Zweideutige Aufforderungen oder Einladungen
- Unerwünschte Körperkontakte
- Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen verbunden werden
- Anspielungen oder Anmache auf elektronischem Weg
- Erzwingen sexueller Beziehungen
- Sexuelle und körperliche Übergriffe
Sexuelle Belästigung als Sachverhalt kann gegen die beschuldigte Person durch das PSI nur in der Zeit eines gültigen Arbeitsverhältnisses sanktioniert werden. Straftaten müssen gerichtlich geklärt werden. Sexuelle Belästigung nach Art. 198 Strafgesetzbuch verjährt als Übertretung nach einem Jahr, die Strafe dafür verjährt nach drei Jahren (Art. 109 Strafgesetzbuch). Die Einreichung eines strafrechtlichen Verfahrens entbindet Arbeitgebende nicht, Massnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen.
Mobbing
Unter Mobbing verstehen wir ein Verhalten, bei dem einzelne Mitarbeitende gezielt, systematisch und über längere Zeit von einer oder mehreren Personen schikaniert, angegriffen oder ausgegrenzt werden. Die Mobbing-Handlungen lassen sich generell in vier Kategorien einteilen: 1. Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen; 2. Angriffe auf das soziale Ansehen; 3. Angriffe auf die Qualität der Arbeit; 4. Angriffe auf die Gesundheit. Die folgende Aufzählung zeigt typische Handlungen, die bei systematischem Vorgehen ein Mobbing darstellen können:
- Kontakt verweigern, isolieren, ignorieren
- Informationen zurückhalten
- Gesprächsverweigerung
- Aggressives oder unhöfliches Verhalten
- Unsachliche persönliche Kritik
- Benachteiligung oder wiederholte Nichteinladung zu beruflichen Gruppenanlässen
- Verbreitung abträglicher bzw. negativer Gerüchte
- Blossstellen, lächerlich machen, verunsichern, demütigen
- Verleumdungen, Ehrverletzungen, Belästigungen, Drohungen
- Angriffe auf Nationalität, politische oder religiöse Einstellung
- Übergriffe auf die Privatsphäre einer Person
- Anspielungen auf Äusserlichkeiten sowie persönliche, schwächende Anspielungen
Mobbing als Sachverhalt kann nur in der Zeit eines gültigen Anstellungsverhältnisses sanktioniert werden.
Bedrohung
Drohungen können aufgefasst werden als das – implizite oder explizite – Ausdrücken eines Wunsches oder der Absicht, einer bestimmten Person zu schaden oder ihre körperliche Unversehrtheit zu verletzen. Eine Drohung kann mündlich, schriftlich, aber auch symbolisch erfolgen, beispielsweise durch Gesten. Selbst wenn Drohungen nicht immer einer schweren Gewalttat vorausgehen, empfiehlt sich, jede Drohung ernst zu nehmen und allenfalls mit Unterstützung von Fachpersonen eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Gründe für die Drohungen am Arbeitsplatz gibt es viele, wie beispielsweise:
- Vorfälle, die als nicht kollegial empfunden werden
- Empfinden des/der Täter*in, er/sie würde durch die Zielperson zurückgesetzt oder ungerecht behandelt (verschobene Wahrnehmung oder überspitzter Gerechtigkeitssinn des/der Täter*in)
- Rachsucht oder «Besitzdenken»
Gewalt
Gewalt beinhaltet in der Regel physische Gewalt sowie verbale Beleidigungen, Bedrohungen, die unter Mitarbeitenden bei der Arbeit ausgesprochen bzw. ausgeübt werden., Dabei werden Gesundheit, Sicherheit oder Wohlbefinden der Beschäftigten gefährdet. Die Gewalt kann auch einen rassistischen oder sexuellen Aspekt haben. Aggressive oder gewalttätige Handlungen nehmen folgende Formen an:
- unhöfliches Verhalten – mangelnder Respekt gegenüber anderen
- körperliche oder verbale Gewalt – Absicht, jemanden zu verletzen
- Überfälle, Übergriffe Dritter – Absicht, jemanden zu schädigen
Machtmissbrauch
Machtmissbrauch am Arbeitsplatz zeigt sich dort, wo Mitarbeitende in ihrer Person mit Worten und/oder Taten angegriffen werden. Dieser Missbrauch ist unabhängig von der Führungshierarchie und kann gruppenübergreifend oder auch auf gleicher Hierarchieebene bzw. sowohl top down als auch bottom-up stattfinden. Es wird gezielt versucht, Personen in Abhängigkeit zu bringen und unter Kontrolle zu halten. Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass ihnen Schaden zugefügt wird. Besondere Formen des Machtmissbrauchs sind sexuelle Belästigung und Mobbing.