Sozialleistungen - Sicher in die Zukunft

Alle Mitarbeitenden des PSI sind in der Pensionskasse des Bundes PUBLICA versichert. Als modern geführte Vorsorgeeinrichtung bietet die Pensionskasse des ETH-Bereichs fortschrittliche Dienstleistungen an, die nach den Bedürfnissen der Mitarbeitenden ausgerichtet sind.
Alle Mitarbeitenden des PSI sind bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfall versichert.
Das PSI hat in Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) eine kollektive UVG-Zusatzversicherung abgeschlossen und somit weiterführende Leistungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert.
Vom ersten Arbeitstag an haben die Mitarbeitenden im Falle von Krankheit oder Unfall einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung von 730 Tagen. Ausgenommen davon sind Praktikantinnen, Praktikanten und Aushilfen.

Bei der Geburt eines Kindes erhält die Mitarbeiterin 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bei voller Lohnfortzahlung. Die Hälfte davon kann nach Absprache in Form einer selbst gewählten Reduktion des Beschäftigungsgrades bezogen werden. Arbeitet auch der Vater im ETH-Bereich, so können die Eltern diese Arbeitsaussetzung nach eigenem Ermessen aufteilen.

Zur Aufnahme von Kindern bis zum sechsten Altersjahr und von behinderten Kindern zur späteren Adoption besteht Anspruch auf Arbeitsaussetzung bei voller Lohnfortzahlung während zwei Monaten.

Vätern stehen nach der Geburt des Kindes zwanzig Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub zu.

In der Schweiz gibt es eine obligatorische Krankenversicherungspflicht bei freier Krankenkassenwahl.