Allgemeine Geschäftsbedingungen des PSI Bildungszentrums: Schule für Strahlenschutz/lead campus

1. Präambel 

«lead campus» ist der Zusammenschluss der vier Forschungsinstitutionen im ETH Bereich (Eawag, Empa, PSI und WSL) zu einem gemeinsamen Bildungszentrum. Das Kursprogramm richtet sich an die Mitarbeitenden der vier Institutionen und wird durch die administrative Zentrale (lead campus Office) koordiniert. Diese ist am PSI in Villigen angesiedelt. Die Bildungsangebote finden gemäss Kursausschreibung an unterschiedlichen Orten statt.

 

2. Strahlenschutzangebote 

Die Angebote im Bereich Strahlenschutz stehen den Mitarbeitenden des PSI zur Verfügung, werden aber vorwiegend über das PSI Schulungsportal für externe Teilnehmende angeboten. 

 

3. Abmeldung von einem Bildungsangebot durch die Teilnehmenden 

a) Form: Eine allfällige Abmeldung von einem Bildungsangebot hat schriftlich zu erfolgen. 

b) Gebühren: Für Annullierungen werden folgende Gebühren berechnet: 

  • von 5 bis 2 Wochen vor Kursbeginn: CHF 150 
  • bis 1 Woche vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten 
  • in der Woche vor Kursbeginn, während dem Kurs oder bei Nichterscheinen: 100% der Kurskosten zuzüglich einer Administrationsgebühr von CHF 50.

 

4. Absage eines Kurses durch durch den Veranstalter  

a) Der Veranstalter (PSI Bildungszentrum: Schule für Strahlenschutz/lead campus) ist dafür besorgt, dass alle möglichen Massnahmen ergriffen werden, um die Kurse termingerecht und mit vollständigem Lehrinhalt durchzuführen. Bei kurzfristiger Absage oder bei Kursabbruch infolge höherer Gewalt oder Erkrankung der Kursleitung wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. 

b) Die Mindestzahl der Teilnehmenden beträgt in der Regel sechs Personen. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Schulleitung das Recht vor, diese Kurse zu annullieren. 

 

5. Ausschluss von Ansprüchen 

Weitere Ansprüche, wie Ersatz von Hotelkosten, Arbeitsausfall etc. sind ausdrücklich wegbedungen. 

 

6. Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. 

 

7. Präsenzregelung

Für die Zulassung zu den Prüfungen (insbesondere für «anerkannte Kurse») oder die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht eine minimale Anwesenheitspflicht von 80%. Wird dies nicht erreicht, muss der Kurs nachgeholt werden. 

 

8. Zusatzkosten

Verpflegungskosten oder allfällige Parkplatzgebühren sind im Allgemeinen in den Kurskosten nicht inbegriffen. Die Regelung von Materialkosten und/oder Prüfungsgebühren sind in der Kursausschreibung erwähnt.

 

 

Leitung PSI Bildungszentrum: Schule für Strahlenschutz/lead campus, April 2024